Die Bilder berühren, machen betroffen und wecken ein Gefühl der Ohnmacht: Tausende Menschen retten sich auf der Flucht vor Gewalt in ihren Heimatländern auf Boote und begeben sich in Lebensgefahr, um nach Europa zu gelangen.
Diese Flucht ist oft der letzte verzweifelte Ausweg für verfolgte Menschen, die Schutz für sich und ihre Familie suchen. Tausende Menschen, darunter viele Kinder und Jugendliche, sind in den vergangenen Monaten im Mittelmeer ertrunken. Jene, die es tatsächlich nach Europa schaffen, begegnen vielfach statt Mitmenschlichkeit einem Klima der Fremdenfeindlichkeit.
Mit der Aktion soll auch auf die Unterschriftenaktion www.gegenunrecht.at hingewiesen werden, die sich für EU-weite Maßnahmen stark macht.
Verletzung der Kinderrechte
„Es werden viele Kinderrechte verletzt - wir müssen hinsehen und die Politiker zum Handeln auffordern! Macht alle mit!“ so lautet der Aufruf der JugendbotschafterInnen der youngCaritas.
Deshalb laden sie am Freitag, 12. Juni am späteren Nachmittag, zu einer Aktion am Bodenseeufer ein.
Allzu viel sei noch nicht verraten, aber: Die TeilnehmerInnen sollten nicht wasserscheu sein. Genaue Uhrzeit und Ablauf schickt Koordinatorin Nico Kantner gerne zu – einfach E-Mail an flashmob(at)caritas.at senden.
„Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen -so wie wir- nicht einfach tatenlos zusehen, sondern mit dabei sind und uns bei dieser Aktion unterstützen!“
Diese Kinderrechte werden u.a. verletzt:
- Artikel 2: Recht auf Gleichbehandlung = Diskriminierungsverbot
- Artikel 3: Berücksichtigung des Kindeswohls
- Artikel 6: Recht auf Überleben, Leben und Entwicklung
- Artikel 8: Schutz der Identität
- Artikel10: Förderung der Familienzusammenführung
- Artikel 19: Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung
- Artikel 22: Schutz und Hilfe für Flüchtlingskinder Artikel
- 24: Recht auf Gesundheit Artike
- 25: Regelmäßige Überprüfung der Unterbringung betreuter Kinder Artikel
- 26: Recht auf soziale Sicherheit Artikel
- 27: Recht auf angemessenen Lebensstandard & staatl. Sicherung eines Existenzminimums
- Artikel 28: Schutz bei bewaffneten Konflikten Artikel 39: Rehabilitation für Opfer von Gewalt oder Ausbeutung