Ein junger erwachsener Flüchtling aus dem Nahen bzw. Mittleren Osten lernt an einem großen Hölzernen Tisch Deutsch. Dabei verwendet er ein Übungsbuch und einen Notizblock. Er hat kurze braune lockige Haare und trägt ein dunkelblaues t-Shirt.

Rechtsberatung

Die Caritas Flüchtlingshilfe leistet mit dem Angebot einer unabhängigen
Rechtsberatung einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit und zum sozialen Frieden
in Vorarlberg.

Bis Ende 2020 haben wir Menschen beim Asylverfahren in Vorarlberg unterstützt und ihnen im Rahmen einer Beratung eine Rückkehr- und Integrationshilfe angeboten. Mit 1. Jänner 2021 hat die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (kurz BBU) sämtliche Agenden in der Rückkehr und Rechtsberatung innerhalb des gesamten Asylverfahrens übernommen. Die Rechtsberatung der BBU deckt somit den Bedarf an Rechtsberatung von Personen ab, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden.

Es gibt in Vorarlberg jedoch weitere Personengruppen, die einen hohen Beratungsbedarf haben – nämlich Bleibeberechtigte und sonstige Personen, die rechtliche Fragen zur aufenthaltsrechtlichen Situation in Österreich haben. Die unabhängige Rechtsberatung der Caritas richtet ihr Angebot an alle Bleibeberechtigten, Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, sozialen Einrichtungen, Gemeinden, Regionalkoordinator*innen, Arbeitgeber*innen, usw.

Unsere Unterstützungsleistungen:

  • Umfassende Abklärung der aufenthaltsrechtlichen Situation und rechtliche
    Einschätzung der Perspektiven
  • Familienzusammenführung bei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten – siehe dazu: Folder Familienzusammenführung
  • Verfassen von begründeten Verlängerungsanträgen hinsichtlich der
    Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte
  • Unterstützung bei Aberkennungsverfahren
  • Verfassen von Stellungnahmen zu diversen Feststellungen des BFA bzw. des
    BVwG und von Bezirksbehörden
  • Rechtsberatung bei abweisenden Bescheiden und Verfassen von Rechtsmitteln
  • Vertretung im aufenthaltsrechtlichen Verfahren vor dem BFA und dem BVwG
    sowie im Verfahren vor dem LVwG im Anwendungsbereich des NAG
  • Beratung und Hilfestellung beim Umstieg von Aufenthaltstiteln nach dem
    Asylgesetz auf einen Aufenthaltstitel nach dem NAG
  • Beratung in Bezug auf die spezifischen Möglichkeiten der Reise- und
    Bewegungsfreiheit
  • Hilfestellung bei der Antragstellung von in Österreich nachgeborenen Kindern
  • Anlaufstelle für Arbeitgeber*innen, Soziale Institutionen, Gemeinden,
    Regionalkoordinator*innen, Ehrenamtliche, Schulen, Grundversorgung und
    Landesregierung
  • Informationsveranstaltungen für Gemeinden, Ehrenamtliche