Spendenabsetzbarkeit
Übermittlung Ihrer Spenden an das Finanzamt
Aktuell arbeiten wir an der Erstellung Ihrer Spendenbestätigung für das Jahr 2020.
Bis zum 28.02.2021 werden wir Ihre privaten Spenden an das Finanzamt übermitteln, sofern Sie uns Ihr Geburtsdatum bekanntgegeben haben. Dort werden Ihre Daten und die Höhe Ihrer Einzahlung erfasst. Diese Informationen fließen dann automatisiert in Ihren Einkommensteuerbescheid ein.
Sie haben uns Ihr Geburtsdatum noch nicht bekanntgegeben? Kein Problem – Jasmin Feiertag nimmt Ihren Anruf und Ihr Mail gerne und verlässlich entgegen: T 05522 200 – 1030 (Vormittag), oder E jasmin.feiertag(at)caritas.at
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und hoffen, dass Sie uns auch in diesem Jahr mit Ihrer Spende helfen, Menschen in den verschiedensten Lebenskrisen beizustehen.
Jasmine Feiertag
6800 Feldkirch
Betrifft mich das?
Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.
Was muss ich beitragen?
Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns Ihren ersten Namen melden. Wenn Ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Wenn Sie ein Familienkonto haben, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.
Unterscheidung Doppelname zu Zweitname
Wer ist für diese Änderung verantwortlich?
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Warum braucht die Caritas mein Geburtsdatum?
Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.
Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
5 Tipps zur Spendenabsetzbarkeit
- Sie können der Caritas heuer mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.
- Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 35%). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
- Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.
- Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Um Ihre Spende steuerlich geltend machen zu können, geben Sie uns bitte Ihren Vor- und Zunamen lt. Melderegister (siehe Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt.
- Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at