Caritasdirektor Walter Schmolly zur vom Innenministerium vorgeschlagenen Ausdehnung der gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber*innen:
Das Innenministerium hat neue Vorstellungen zur Ausdehnung des Einsatzes von Asylwerbern zu gemeinnütziger Arbeit und ist der Meinung, dass die Länder die Vorschläge eigenständig umsetzen können. Es sei keine Anpassung der bestehenden 15a-Vereinbarung erforderlich, hieß es nach der heutigen Sitzung der Landes-Flüchtlingsreferenten in Wien.
Für Caritasdirektor Walter Schmolly eine Debatte, die auf dem Rücken der Asylwerber*innen ausgetragen wird: „Die österreichweit geführte politische Diskussion um eine geplante Verpflichtung von asylwerbenden Personen zu gemeinnütziger Tätigkeit verlässt zunehmend den Boden des Anstands.“ An einem Beispiel führt er aus, wie wenig Geld Asylwerber*innen zur Verfügung steht: „Während eine Person in Österreich auf den Abschluss ihres Asylverfahrens wartet, stehen ihr insgesamt pro Tag genau 10 Euro für Lebensmittel, Hygiene, Kleidung, Freizeit etc. zur Verfügung. Will ernsthaft ein politischer Verantwortungsträger hier mit einer Kürzung drohen? Das macht keinen Sinn, weil es nicht funktionieren wird, und ist unangebracht.“
Menschen wollen arbeiten!
Die Debatte sei insofern auch leidig, als sie den Anschein erwecke, die asylwerbenden Personen müssten zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, weil sie diese ansonsten nicht leisten würden. „Das entspricht nicht der Realität. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass bei Menschen, die auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warten, die Bereitschaft einer Beschäftigung nachzugehen, groß ist. Beschäftigung hat in dieser Situation für die Personen nämlich viele entlastende Wirkungen und fördert auch die Integration. Diese hohe Bereitschaft zeigt sich auch in den aktuellen Zahlen: In den ersten drei Quartalen haben asylwerbende Menschen in Vorarlberg mehr als 30.000 Stunden gemeinnützige Tätigkeiten erbracht.“
Problem sind rechtliche Rahmenbedingungen
Walter Schmolly weiter: „Die Debatte ist auch überflüssig. Es ist nämlich unschwer zu erkennen, wo das Problem liegt und wie eine Veränderung zu bewirken wäre. Das Problem ist nicht die mangelnde Bereitschaft der asylwerbenden Personen, sich gemeinnützig zu betätigen. Das Problem sind erstens die rechtlichen Rahmenbedingungen und zweitens die praktischen Schwierigkeiten. Die Caritas Vorarlberg hatte mit der Nachbarschaftshilfe ein hervorragend funktionierendes Modell, das 2016 dann aber eingestellt werden musste, weil das Sozialministerium die Rechtsmeinung vertreten hat, dass diese Tätigkeiten rechtlich nicht zulässig seien.“ Seine Forderungen: „Wenn die politisch Verantwortlichen mehr gemeinnützige Tätigkeiten asylwerbender Menschen wollen, wäre es naheliegend, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die Nachbarschaftshilfe wieder möglich ist.“ Ergänzend betont der Caritasdirektor: „Gemeinnützige Tätigkeit braucht Anleitung, Begleitung und stellt diejenigen, die sie anbieten, vor praktische Herausforderungen. Das ist wohl auch der Grund, warum derzeit über die Länder und Gemeinden wenig Angebote zustande kommen.“